Sichtschutz Terrasse Bayern

Frage: Sie verweisen darauf, dass eine Terrassenüberdachung, die eine Tiefe von 3 m oder die Fläche von 30 m² nicht überschreitet, genehmigungsfrei ist. Ich möchte zusätzlich die Terrassenüberdachung auf einer Seite mit einem Seitenteil verschließen. Das Seitenteil grenzt an die bereits vorhandene Terrassentrennwand zu unserem Reihenhausnachbarn an. Ändert sich die Rechtslage durch das Seitenteil und welche Höhe darf dieses Seitenteil maximal haben?

Antwort: Da Sie auf die 3m bzw. 30m² verweisen gehe ich davon aus, dass Sie in Bayern leben.
22. Nov 2008   | Email | Nach oben
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Fliegende Bauten

Frage: Hallo, ich möchte eine kleine Ausstellung mit Gartenhäuser, Aussensaunen und 1 kleinen Ferienhaus eröffnen. Ist sowas im Rahmen von fliegenden Bauten möglich? Was müsste ich beachten. Die Bauten werden alle nach ca. 1 - 2 Jahren wieder abgebaut und durch neue ersetzt. Vielen Dank im Voraus.

Antwort: Tut mir leid, aber das fällt nun wirklich nicht unter Fliegende Bauten.
17. Nov 2008   | Email | Nach oben
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Treppe zu Terrasse im OG

Frage: wir wohnen in einen 2 Fam. Haus in Miete im oberen Stock in Baden-Württemberg. Da wir hinterm Haus einen großen Garten haben und den nicht von unserer Wohnung nutzen können, haben wir an unserem Balkon einen Hundezwinger aufgestellt und ihn begehbar gemacht. An dem Zwinger haben wir eine Holztreppe nach unten befestigt. Ich habe jetzt das ganze mit einem Pavillon überdacht. Das ganze ist freitragend gebaut es ist nichts am Haus befestigt. Brauch ich dafür eine Baugenehmigung?

Antwort: Ob das Ganze freitragend oder am Haus befestigt ist, spielt keine Rolle.
14. Nov 2008   | Email | Nach oben
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Gartenhaus als Wohnsitz

Frage: Ein Freund von mir bot mir letzte Woche sein Gartenhaus für einen fairen Preis an. Die Immobilie mit einer Größe von ca. 60m2 geteilt auf zwei Ebenen befindet sich auf einem Grundstück von ca. 300m2. Es befindet sich im Stuttgart-Vaihingen 70569, genauer gesagt im Dachswald mitten im Wohngebiet an der Pfeilstraße und verfügt über Wasser- und Abwasseranschluss, Strom, Telefon usw.. Das Haus war in den letzten 40 Jahren bewohnt, sprich da waren zwei Leute auf die Adresse angemeldet. Meine Frau findet das Haus ziemlich schnuckelig und möchte, dass wir da einziehen bzw. auf die Adresse uns anmelden. Wie sehen Sie das? Können wir uns auf diese Adresse mit Hauptwohnsitz anmelden, oder könnten wir rechtliche Probleme kriegen? Das "Gartenhaus" befindet sich mitten im Wohngebiet, unsere Nachbarn ringsum haben ganz normale Wohnhäuser. P.S.: Mir wurde von einem Bekannten gesagt, dass es Probleme bei der Anmeldung geben könnten. Daher dachte ich, dass ich die Meinung eines Profis fragen soll.

Antwort: Ich denke nicht, dass es da Probleme geben wird.
26. Oct 2008   | Email | Nach oben
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Genehmigung Zelt

Frage: Auf einem Grundstück, welches von der Stadt Frankfurt am Main gepachtet wurde, möchten wir ein großes Zelt über den Winter aufstellen, mit knapp unter 100m² (fliegende Bauten). Das Zelt soll aus Holzbalken (6cmX6cm) gebaut werden und soll mit Plane abgedeckt sein. Welche Genehmigungen sind einzuholen, um solch ein Vorhaben zu realisieren?

Antwort: Sie haben sich ja schon sehr gut in der Hessischen Bauordnung (HBO) informiert.
18. Oct 2008   | Email | Nach oben
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Sichtschutz vor Nachbarfenster

Frage: ich habe eine Hof-Terrasse, wo der Nachbar mit 2 Fenstern Sichtkontakt hat. Als Sichtschutz dient seit über 5 Jahren eine Hecke mit ca. 175 cm Höhe, die in 3,50 m langen Pflanzkübeln eingepflanzt ist und in ca. 1 m Entfernung von den Fenstern steht. Die Hecke nimmt aufgrund der dunklen Färbung viel Licht weg. Ich habe vor, diese Hecke durch eine 1,70 m Hohe Abtrennung mit Doppelstegplatten zu erstellen. Frage: Kann ich diese Abtrennung ohne örtliche (Bauamt-?)Genehmigung aufbauen lassen? Muss ich mir die Genehmigung der Nachbarin einholen? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Antwort: Eine Genehmigung werden Sie dafür wohl nicht brauchen, weder vom Bauamt noch von Ihrer Nachbarin. Ich würde Ihnen aber auf jeden Fall raten, sich vorher mit Ihrer Nachbarin in Verbindung zu setzen und das Vorhaben im Einvernehmen mit ihr durchzuführen, um böses Blut zu vermeiden. Ich glaube nicht, dass sie etwas dagegen haben dürfte, da sie ja selbst auch etwas davon hat, in Form von mehr Licht.
18. Oct 2008   | Email | Nach oben
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Gartenhaus verputzen

Frage: meine Frage bezieht sich auf die Herstellung von Gartenhütten bzw. Gartenhäusern in Ständerbauweise aus Holz. Kann man die Konstruktion beplanken und verputzen? Die Vorstellung wäre z.B. mit OSB-platten und diese zu verputzen oder vielleicht mit Heraklit-platten.

Antwort: Sie können die Konstruktion schon beplanken und verputzen. Direkt auf die OSB-Platten sollten Sie den Putz aber nicht aufbringen.
22. Sep 2008   | Email | Nach oben
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Genehmigung Terrassenbelag erneuern

Frage: ich habe eine Terrasse mit normalen nicht einzementierten Pflastersteinen in Berlin. Kann ich ohne Baugenehmigung etc. eine neue Terrasse bauen, die dann auch versiegelt ist!?

Antwort: Ich verstehe Sie so, dass Sie die lose verlegten Pflastersteine durch in Mörtel verlegte ersetzen wollen.
22. Sep 2008   | Email | Nach oben
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