Frage: Ich habe eine Doppelhaushälfte mit einem kleinen Grundstück gekauft. Dieses Grundstück ist ein Hanggrundstück und grenzt an ein Nachbargrundstück.
Jetzt möchte ich auf meinem Grundstück einen Einstellplatz machen und den Garten verändern und terrassenförmig begradigen.
Brauche ich hierzu die Genehmigung des Nachbarn und/oder einer Baubehörde?
Selbstverständlich muss ich das Nachbargrundstück entsprechend abstützen, die Abstützung würde rund 1,5m ausmachen. Brauche ich trotzdem dessen schriftliches Einverständnis?
Nach Landesbaurecht sind 2m erlaubt, nach Nachbarrecht 1,5m
Und im Bebauungsplan wird auf das Nachbarrecht verwiesen, allerdings ist auch ein Absatz hierzu, wo drin steht, das abschüssiges Gelände stufenweise mir Rundungen auszugleichen ist, dies würde meinen Garten aber in eine Rutschbahn verwandeln.
Desweiteren hat mein Architekt gesagt, dass 1m hohe Mauern nicht als Bauwerke gelten und genehmigungsfrei sind. Stimmt das?
Antwort: Ich weiß nicht, wo Sie wohnen. Daher beantworte ich Ihre Frage auf Basis der Vorschriften in Baden-Württemberg.
In der Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg werden in §2 die Begriffe definiert. Dort steht