Anbau unter Terrasse in Hessen

Frage: Ich möchte in Hessen unter einer vorhandenen Terrasse einen Raum ausbauen. Dazu müsste unter der Terrasse ausgeschachtet werden, ein Stück Bodenplatte gegossen werden und die Terrasse zur Abstützung untermauert werden. Unter der Terrasse befinden sich jetzt sechs Säulen gegossen, die sie abstützen, aber unter der Terrasse ist kein Raum. Ist für dieses Vorhaben eine Baugenehmigung nötig?

Antwort: Nach einiger Zeit mal wieder eine Anfrage aus Hessen. Ihr seid hier, gemessen an der Bevölkerungszahl, etwas unterrepräsentiert. Vielleicht liegt es ja daran, dass die Hessen aufgrund ihrer besonders dämlichen Landesbauordnung schon so verzweifelt sind, dass sie sich ans Bauen schon gar nicht mehr rantrauen? Die Hessische Bauordnung (HBO) ist wirklich ein besonders schlimmes Beispiel für die unsägliche Kleinstaaterei in Deutschland, bei der jedes popelige Landesparlament meint, sich seine Wichtigkeit dadurch beweisen zu müssen, dass es alles ein Bisschen anders festlegt als die anderen.

Nix für ungut, genug der Polemik. Nun also zur Sache.
30. Jun 2008   | Email | Nach oben
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Terrassenueberdachung in Bayern

Frage: ich würde gerne meine Terrasse überdachen, brauche ich in Bayern (Niederbayern) eine Genehmigung? Die Dachfläche würde ca. 25qm betragen. Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort!

Antwort: Das kommt auf die Tiefe an. In der Bayerischen Bauordnung (BayBO) steht dazu unter Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
25. Jun 2008   | Email | Nach oben
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Terrasse und Vordach in BW

Frage: ich beabsichtige, an meinem Haus einen Balkon (Südwest-Seite) und auf der anderen Seite (Nordost-Seite) ein Glasvordach (Terrassenüberdachung) zu bauen. Das Haus steht in BW. Der Balkon wäre ca. 1 m über dem Boden und geht um die Ecke des Hauses, bis zur Grundstücksgrenze sind es noch 2,5m Abstand. Auf der Seite des Balkons gibt es keine direkten Nachbarn sondern erst Straße dann Nachbar, d.h. die nächsten Häuser sind ca. 10-15m entfernt. Die Dimension des Balkons; Kante 1 6,3m lang, 1,3m tief; Kante 2 6,15m lang, 2,1m tief (komplette Fläche 18,5qm). Aufgebaut mit verzinkter Stahlkonstruktion und Holzgeländer. Das Vordach befindet sich über dem Hintereingang und gleichzeitig über der Terrasse/Veranda zwischen Haus und Garage. Abstand zum Nachbarn ca. 2,5m (bündig mit dem Vorbau für den Haupteingang des Häuschens) Aufgebaut mit einer verzinkten Stahlkonstruktion und Glas. Länge ca. 7m und ca. 2,9m tief Höhe ab Terrassenboden hohe Seite ca. 2,7m tiefe Seite ca. 2,2m. 3 Seiten offen, nur zum Nachbarn hin ein Sichtschutz (Stahlrahmen mit Holzlatten). Mir wurde gesagt dafür wäre keine Baugenehmigung notwendig (entfernt bekannter Architekt) ich bin mir aber nicht ganz sicher, deshalb meine Frage; ist nun dafür eine Baugenehmigung notwendig- und falls doch, mit welchen Kosten und Zeitaufwand muss ich rechnen? Ich wäre Ihnen für Informationen diesbezüglich äußerst dankbar.

Antwort: Ich sehe das genauso wie der Kollege. Dafür brauchen Sie in Baden-Württemberg keine Genehmigung.
24. Jun 2008   | Email | Nach oben
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Terrasse auf Anbau in Sachsen

Frage: Ich wohne in Sachsen und saniere gerade ein Mehrfamilienhaus. Meine Wohnung befindet sich in der ersten Etage und da sich vor unserem Wohnzimmer ein Anbau befindet entstand der Wunsch auf diesem einen Balkon zu bauen. Ist dieses Vorhaben genehmigungspflichtig?

Antwort: In der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) finden Sie dazu unter §63a Genehmigungsfreie Vorhaben
17. Jun 2008   | Email | Nach oben
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Abriss und Neubau auf Gartengrundstueck

Frage: Hallo, an alle die mir helfen können. Ich habe in Dresden 580qm Landwirtschaftsland (als Eigentum), was vorher und auch jetzt noch als Gartenland genutzt wird, gekauft. Auf dem Land steht ein morscher Bungalow. Bj. ´93 von ca. 20qm Wohnfläche, den ich abreißen will. Nun möchte ich gern ein Holzhaus in der Größenordnung von ca. 30qm mit Schlafboden/ Ofenheizung bauen. Brauch ich irgendwelche Genehmigungen, auch wenn das Grundstück als Gartengrundstück weiter genutzt werden soll? Bis zu welcher Größe darf ich ohne Genehmigung bauen? Viele Grüße aus Dresden und vielen Dank!

Antwort: Wofür Sie keine Genehmigung brauchen, das ist der Abriss des bestehenden Bungalows. Dazu steht in der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) unter
13. Jun 2008   | Email | Nach oben
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Absturzhoehe

Frage: ich habe eine Terrasse mit einer Absturzhöhe von ca. 60-80 cm. Darunter ist Garten, also weiche Erde. Benötige ich bei dieser geringen Höhe überhaupt ein Geländer? Eine Bekannte meinte, bis zu einem Meter wäre dies nicht vorgeschrieben!

Antwort: Diese Frage ist leider nicht deutschlandweit einheitlich geregelt, sondern, wie so vieles, Ländersache.
07. Jun 2008   | Email | Nach oben
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Mauer um Terrasse

Frage: ich habe mit dem Landratsamt Probleme, weil ich meine Terrasse 30 qm mit Ziegeln ummauert habe. Dies dient als Windschutz und als Balkongeländer, da es von der Terrasse ca. 2m nach unten geht. Ach ja ein Fenster ist mit eingebaut, damit man in den Garten nach vorne sehen kann. Nun sollen wir diese wieder abreißen, aber da es steil nach unten geht, müssen wir die Terrasse sichern. Was können wir tun?

Antwort: Sie können auch nicht einfach Wände um Ihre Terrasse ziehen, und dann auch noch ein Fenster einbauen. Das hat mit einer Terrasse nicht mehr viel zu tun, sondern entspricht ja schon fast einem Gebäude, wenn auch ohne Dach. Eine Umwehrung, sprich ein Geländer, mit einer Höhe von min. 90cm brauchen Sie bei dieser Absturzhöhe aber auf jeden Fall.
01. Jun 2008   | Email | Nach oben
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Terrasse auf Garage

Frage: Wir wollen auf unsere Garage (am Haus angebaut) eine Terrasse errichten. Die Garage liegt an der Grenze zum Nachbargrundstück (westlich), nördlich zu der Straße. Die Garage hat Standardmaße. Wenn wir aus dem Fenster über der Garage eine Tür machen lassen, hätten wir aus dem unausgebauten Dachgeschoss einen direkten Ausgang auf die Garage (geplante Terrasse). Wir wohnen in 97074 Frauenland-Würzburg, Bayern. Hat so ein Vorhaben eine Genehmigungs-Chance? Danke im Voraus.

Antwort: Ich glaube nicht, dass es da Probleme gibt. Laut Bayerischer Bauordnung (BayBO) sind genehmigungsfrei nach
22. May 2008   | Email | Nach oben
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