Frage: ich beabsichtige, an meinem Haus einen Balkon (Südwest-Seite) und auf der anderen Seite (Nordost-Seite) ein Glasvordach (Terrassenüberdachung) zu bauen. Das Haus steht in BW. Der Balkon wäre ca. 1 m über dem Boden und geht um die Ecke des Hauses, bis zur Grundstücksgrenze sind es noch 2,5m Abstand. Auf der Seite des Balkons gibt es keine direkten Nachbarn sondern erst Straße dann Nachbar, d.h. die nächsten Häuser sind ca. 10-15m entfernt. Die Dimension des Balkons; Kante 1 6,3m lang, 1,3m tief; Kante 2 6,15m lang, 2,1m tief (komplette Fläche 18,5qm). Aufgebaut mit verzinkter Stahlkonstruktion und Holzgeländer.
Das Vordach befindet sich über dem Hintereingang und gleichzeitig über der Terrasse/Veranda zwischen Haus und Garage. Abstand zum Nachbarn ca. 2,5m (bündig mit dem Vorbau für den Haupteingang des Häuschens) Aufgebaut mit einer verzinkten Stahlkonstruktion und Glas. Länge ca. 7m und ca. 2,9m tief Höhe ab Terrassenboden hohe Seite ca. 2,7m tiefe Seite ca. 2,2m. 3 Seiten offen, nur zum Nachbarn hin ein Sichtschutz (Stahlrahmen mit Holzlatten).
Mir wurde gesagt dafür wäre keine Baugenehmigung notwendig (entfernt bekannter Architekt) ich bin mir aber nicht ganz sicher, deshalb meine Frage; ist nun dafür eine Baugenehmigung notwendig- und falls doch, mit welchen Kosten und Zeitaufwand muss ich rechnen?
Ich wäre Ihnen für Informationen diesbezüglich äußerst dankbar.
Antwort: Ich sehe das genauso wie der Kollege. Dafür brauchen Sie in Baden-Württemberg keine Genehmigung.