Schuppen im Aussenbereich versetzen

Frage: ich besitze eine Schuppen im Außenbereich und möchte diesen auf der selben Gemeinde Gemarkung vom Standort X zum Standort Y verlegen. Ist dies obwohl ich keine sogenannte landwirtschaftliche Privilegierung mehr besitze möglich oder hat ein einmal errichteter schuppen nur das "Recht" auf dem Ort zu stehen auf dem er gebaut wurde?

Antwort: Da werden Sie wahrscheinlich schlechte Karten haben, zumindest wenn der Schuppen die in Ihrer Landesbauordnung enthaltenen Grenzen für verfahrensfreie Vorhaben im Außenbereich überschreitet.
11. Apr 2009   | Email | Nach oben
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Streit mit Nachbar wegen Terrassenueberdachung

Frage: Wer kann uns helfen? Terrassenüberdachung im Reihenmittelhaus mit gesamt 3 Parteien Wir haben 2000 ein Reihenmittelhaus gekauft, Verhältnis war am Anfang bis 2007 mit Nachbarn A und Nachbarn B super. Wir haben auch darüber gesprochen und gezeigt was und wie wir es einmal Vorhaben. Nachbar A sagte oh es ist schön wen junge Leute daraus was machen. Nachbar B hielt Sich mit aussagen zurück sagte nur schön. Ich hatte mich 2002 auf der Gemeinde erkundigt ( Bauamt )was wir machen können und was Genehmigungsfrei ist für eine Terrassenüberdachung und eventuell ein Carport. Laut Aussage und Durchsicht am Computer und der Bauordnung oder vielmehr der Artikel 63 sagt das wir eine Mauer bei Nachbar A und B machen kann (Grenzbebauung)und eine Überdachung machen kann ohne Genehmigung nach Artikel 63 .Größe der Terrasse 8,30 breit wie das Haus auf 4mtr Tief =ca.32 qm. Carport ist auch OK wenn der Mittelpfosten von 3mtr. nicht überschreitet, sind vorne 8,3 breit mal 5mtr. =ca. 40qm. Nachbar B hatte damals schon eine Terrassenüberdachung mit Grenzbebauung ohne Genehmigung und Unterschrift von Nachbarn. Nachbar A Unser Haus Nachbar B 2007 hatte ich mich nochmal auf der Gemeinde (Bauamt)erkundigt ob der Stand der Dinge sich Es wurde seitlich ab gemauert als Sichtschutz und zugleich die Auflage für die Leimbinder Mauer 198 cm hoch 4 mtr. Lang verändert hat. Wir sind die Sachen nochmal durchgegangen Terrassenüberdachung und Carport alles OK. Wir haben angefangen die Seiten zu Mauern bei A und B mit Grenzbebauung kam der Nachbar A was das soll wo ist der Bauplan meine Frau sagte wir brauchen kein nach langer Rederei und telefonieren mit der Gemeinde hat uns der Nachbar A Angezeigt wir mussten den Bau einstellen. Ich sprach mit Nachbarn A, er meinte wir hätten vorher fragen können wir sagten das wir darüber Schon mal gesprochen haben. A sagte wenn mal der Opa Stirbt und wir das Haus Umbauen Wollen mit Wintergarten dass ER bei uns an der Mauer anbauen kann, sagte ich kein Problem das bekommen Sie schriftlich. A sagte nein da ER schon früher mal Probleme gehabt hatte möchte ER das Notarisch haben da blockte ich ab wegen zusätzlichen Kosten. Ich lies mir das durch den Kopf gehen weil A sagte ER zahlt die Hälfte mit darauf hin ging ich zum Notar und der Notar setzt auf, wir bekamen die Unterlagen von Notar gaben es bei A ab. Später bekamen wir die Unterlagen zurück mit der Aussage ER unterschreibt nicht Grund weil in den Unterlagen nicht drin steht , das er später an unsere Mauer anbauen kann. A rief beim Notar an warum da nichts drin stehe der Notar sagte dass dies die Standard Variante ist und eigentlich positiv für Ihn wäre, für andre Fragen wäre das Landratsamt zuständig. Mittlerweile bekamen wir die Auflage einen Plan zu machen . Die Pläne kamen zu Unterschrift von A und B die anderen Nachbarn hatten Unterschrieben A gab uns nach einer zeit die Pläne zurück sie hat gebetet das wir bauen können aber Unterschreiben tun sie nicht. B möchte für die Unterschrift das begeh recht , wir sagten das sie das nicht bekomme. Mit vielen hin und her mit B , bekam B etwas druck vom Landradsamt wenn sie nicht unterschreibt muss sie 3mtr. mit Ihrer Terrassenüberdachung von der Grenze Abstand nehmen, weil B eine unerlaubte Grenzbebauung gemacht hat . Da bekamen wir ein Schreiben von B und Ihren Töchtern es wäre eine Unverschämtheit das B die Überdachung nach 20 Jahren abbauen muss. Wir hatten einen Rechtsanwalt genommen weil die Sache kein Ende fand .hatte B zuletzt noch ein Termin mit uns am Landratsamt zwecks Aussprache aber B hat angerufen sie komme nicht. Das Landratsamt versteht nicht das Verhalten von der Nachbarschaft A und B sie wollen alle, aber lassen andere nicht. B hatte die Auflage bekommen 3mtr.die Überdachung zu versetzen. Wohnort Bayern Frage das die Nachbarn endscheiten können was der andere machen darf, es würde keinen Stören oder beeinträchtigen. Man sagte auch wenn die Nachbarn nicht Unterschreiben wir es von Landratsamt genehmigt. Wir wissen nicht 100% ob das alles so richtig gelaufen ist. Es wäre schön das wir vielleicht doch noch Überdachen können. Markise ist auch nicht möglich laut Landratsamt. Wer kennt sich aus oder hat das gleiche mit durch gemacht und doch gewonnen. Wer kann uns helfen.

Antwort: Ihre Nachbarn können nicht entscheiden, was Sie bauen dürfen oder nicht.
11. Apr 2009   | Email | Nach oben
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Gewerbliche Nutzung Gartengrundstueck

Frage: Wir planen auf einem Gartengrundstück mit massive errichteten Gewächshaus (unterkellert) eine intensive Nutzung (gewerblich) des Gartenlands. Gibt es Möglichkeiten dadurch das Gewächshaus zu erneuern/ umzubauen und irgendwann eine Betreiberwohnung dort genehmigt zu bekommen ?

Antwort: Die Frage ist doch zunächst mal, ob Sie das Gartengrundstück überhaupt intensiv gewerblich nutzen dürfen.
25. Mar 2009   | Email | Nach oben
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Verantwortlichkeit Umwehrung

Frage: unser Haus steht in BW - Hanglage (Höhenunterschied 2 Stockwerke) und wir haben eine Gartentreppe an der Grundstücksgrenze dem natürlichen Hangverlauf entsprechend verlegt. Nach 8 Jahren wurde das Nachbargrundstück bebaut und der Nachbar hat den Hang komplett abgegraben und an der Grundstücksgrenze neben unserer Treppe eine Stützmauer gezogen. Jetzt geht es neben der Treppe 3m senkrecht nach unten. Wer ist für die Absturzsicherung (Geländer) verantwortlich? Laut Auskunft des örtlichen Bauamtes derjenige, der die Geländeveränderung vorgenommen hat- also unser Nachbar. Dieser ist jedoch der Meinung, das sei unsere Sache, denn es wäre ja schliesslich nicht sein Problem, dass wir dort eine Treppe hätten (auch wenn diese lange vor seinem Grundstückskauf und Bau an dieser Stelle war). Weder in der LBO noch im Nachbarrecht bin ich als Laie dazu fündig geworden. Für eine Auskunft wäre ich darum dankbar.

Antwort: Das ist ja absolut lächerlich. Selbstverständlich ist Ihr Nachbar dafür verantwortlich, eine den Vorschriften entsprechende Umwehrung herzustellen. Und zwar auf seine Kosten und auf seinem Grundstück.
15. Mar 2009   | Email | Nach oben
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Bauantrag Wochenendhaus

Frage: Wir haben uns ein Wochenendgrundstück mit einer alten Hütte gekauft. Die alte Hütte reißen wir gerade ab und möchten auf das bestehende Betonfundament ein kleines Blockhäuschen darauf stellen. Wir bräuchten nun eine Baugenehmigung. Da wir finanziell an unsere Grenzen gestoßen sind, wäre meine Frage: Was können wir bei dem Bauantrag selber machen? Dürften wir die Baupläne von jemanden zeichnen lassen, der nicht Bauvorlageberechtigt ist? Braucht es bei einem kleinen Blockhäuschen (56m³) denn einen Standsicherheitsnachweis? Und was würde so ein Standsicherheitsnachweis und Brandschutznachweis kosten? Vielen Dank.

Antwort: Wenn Ihr Grundstück auf einem genehmigten Wochenendplatz oder in einem Wochenendhausgebiet liegt, dann ist Ihr Vorhaben in den meisten Bundesländern ohnehin verfahrens- oder genehmigungsfrei.
15. Mar 2009   | Email | Nach oben
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Bauantrag Wintergarten Bayern

Frage: Ich habe folgende Fragen zum Bau eines Wintergartens auf eine bestehende Terrasse, oder optional mit einer neuen Fundamentierung. Ich habe mir mal vorab einen Bauantrag besorgt. Hierzu meine Fragen: Den Bauantrag/Plan wird sicher ein noch zu bestimmender Arch. Oder Maurermeister erstellen. Dieser ist aber KEIN Statiker. Wer ist dann aber in der "Bestimmung des Verantworlichen für d. Bauausführung" der Unterzeichnungsberechtigte in diesem Schriftstück? Analog dazu, wer ist Unterzeichnungsberechtigt für das Schriftstück "Baubeginnsanzeige“ Punkt 5. Standsicherheit ? Oder führt das Ausfüllen des "Kriterienkatalog gemäß Anlage 2 der BauVorlV" in allen Punkten mit JA dazu das ein Verantwortlicher für Standsicherheit und Verantwortlicher für die Bauausführung nicht notwendig ist und auch nicht eingetragen werden muß ? Es würde mich freuen wenn hier für mich als Leihen jemand Klarheit schaffen kann.

Antwort: Die Bestimmung des Verantwortlichen für die Bauausführung brauchen Sie überhaupt nicht ausfüllen. Diese bezieht sich nur auf Vorhaben im Sinn des Art. 62 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BayBO. Dort steht
31. Jan 2009   | Email | Nach oben
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Umwehrung Lichthof

Frage: ich habe einen Kellerlichtschacht in meinem Garten (gemietete Wohnung) der einen sehr steilen Abhang hat. Außenmaße Draufsicht GOK ca. 1,5/3m; Tiefe ca. 2,0m und Gefälle ca. 45 bis 60 Grad. Muss der Bauherr hier nicht auch eine Umwehrung aufstellen?

Antwort: Ich weiß nicht, wo Sie wohnen. Daher beantworte ich Ihre Frage auf Basis der Vorschriften in Baden-Württemberg.
25. Jan 2009   | Email | Nach oben
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Terrassenueberdachung auf Grenze

Frage: Hallo, wir wohnen in BW und unser Nachbar hat direkt auf die Grundstückgrenze zu uns eine fest überdachte "Pergola" gebaut. Die "Pergola" steht beim Nachbar am anderen Ende seines Grundstücks. Die überdachte "Pergola" hat eine Länge zu unserer Grenze von 8,8m und eine Breite von 5m. Geschätzte Höhe 2,2-2,5m. Sie dient zum Feiern! Ist dies zulässig? Wie weit muss diese von der Grenze Abstand haben? Unser Haus hat einen Abstand zur Grenze/überdachte "Pergola" 5m. Was ist die max. Größe in m² oder m³ die ein solches Gebäude haben darf? Die Bauweise der Wohnhäuser in diesem Viertel sind alleinstehende Einzelfamilienhäuser ohne Bebauungsplan.

Antwort: Was haben Sie denn gegen das Feiern? Aber gut, so geht das wirklich nicht. Dieses Bauwerk ist, da überdacht, keine Pergola, sondern eine Terrassenüberdachung.
07. Dec 2008   | Email | Nach oben
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