Wohnen im Gartenhaus

Frage: Wir planen ein Gartenhaus zu kaufen, in dem wir wohnen wollen. Dieses Gartenhaus hat im Moment nicht ausreichend Platz, so dass wir an- und umbauen müssten. Die Eigentümer haben das Gartenhaus auf den alten Grundmauern erneuert. Es würde uns vorerst platzmäßig ausreichen, die vorhandene Terrasse zu verglasen. Später vielleicht auch, das Obergeschoss zu integrieren. Wir wohnen im Bundesland Thüringen. Wichtig zu erwähnen ist noch, dass dieses Gartenhaus in einer Mischsiedlung ist, d.h. es gibt direkte Nachbarn, die in Ihrem Haus ganzjährig wohnen und auch Gartennachbarn. Anschlüsse bezüglich Elektrik, Wasser, Abwasser sind vorhanden. Die Entscheidung, dieses Gartenhaus (derzeitige "Wohnfläche" 80qm) zu kaufen, hängt davon ab, ob wir "Umbauten" vornehmen können. Was darf man an einen Gartenhaus umbauen bzw. vergrößern? Gibt es eine Möglichkeit, das Gartenhaus zu einem Wohnhaus rechtlich umzumünzen? Was hat das für Vor- und Nachteile? Vielen Dank schon mal im Voraus für die Bearbeitung! Liebe Grüße aus den winterlichen Thüringen

Antwort: Ich habe mich soeben durch die Thüringische Bauordnung (ThürBO) gewühlt, die Sie sich unter Downloads herunterladen können. Dabei habe ich mit Erstaunen und Entsetzen feststellen müssen, dass diese doch sehr von unserer Bauordnung in Baden-Württemberg abweicht, vor allem dadurch, dass das Beamtendeutsch bei Euch noch weitaus unverständlicher und verschachtelter ist als bei uns.
26. Mar 2008   | Email | Nach oben
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Grenzabstand Abwassersammelgrube

Frage: Ich bitte Sie um folgende kostenlose Auskunft: muss im Land Brandenburg beim Bau einer unterirdischen Abwassersammelgrube, bei der nur der Deckel oberirdisch zu sehen ist, ein Mindestabstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden?

Antwort: Ja. Dies finden Sie in der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO). Dort steht in § 38 Kleinkläranlagen, Gruben und Sickeranlagen
16. Mar 2008   | Email | Nach oben
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Grillplatzueberdachung

Frage: Ich lebe im Land Brandenburg und möchte eine überdachte Grillecke in unserem Garten errichten. Laut §55(2)1. Brandenburgischer Bauordnung sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume genehmigungsfrei. Ist eine überdachte Grillecke nun ein Aufenthaltsraum, wenn die lichte Höhe über 2,40m beträgt oder kann ich das Vorhaben evtl. doch ohne Baugenehmigung realisieren?

Antwort: Eine überdachte Grillecke ist weder ein Aufenthaltsraum noch überhaupt ein Raum, da sie über keine Wände verfügt. Daher ist Ihre Grilleckenüberdachung durchaus eine bauliche Anlage bzw. ein Gebäude ohne Aufenthaltsräume.
29. Feb 2008   | Email | Nach oben
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Zaun zum Nachbarn

Frage: Ich beabsichtige, einen neuen Grenzzaun zu meinem Nachbarn zu errichten, ca. 12,50m lang. Welche Höhe kann dieser Zaun haben? Ort: Baden-Baden.

Antwort: Diese Frage wird im Nachbarrechtsgesetz (NRG) der einzelnen Bundesländer sowie unter Umständen im jeweils gültigen Bebauungsplan geregelt. Zäune und Mauern werden im Beamtendeutsch als „tote Einfriedungen“ bezeichnet. Diese werden in §11 NRG geregelt.
13. Sep 2007   | Email | Nach oben
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