Frage: Wir planen ein Gartenhaus zu kaufen, in dem wir wohnen wollen. Dieses Gartenhaus hat im Moment nicht ausreichend Platz, so dass wir an- und umbauen müssten. Die Eigentümer haben das Gartenhaus auf den alten Grundmauern erneuert. Es würde uns vorerst platzmäßig ausreichen, die vorhandene Terrasse zu verglasen. Später vielleicht auch, das Obergeschoss zu integrieren. Wir wohnen im Bundesland Thüringen. Wichtig zu erwähnen ist noch, dass dieses Gartenhaus in einer Mischsiedlung ist, d.h. es gibt direkte Nachbarn, die in Ihrem Haus ganzjährig wohnen und auch Gartennachbarn. Anschlüsse bezüglich Elektrik, Wasser, Abwasser sind vorhanden.
Die Entscheidung, dieses Gartenhaus (derzeitige "Wohnfläche" 80qm) zu kaufen, hängt davon ab, ob wir "Umbauten" vornehmen können. Was darf man an einen Gartenhaus umbauen bzw. vergrößern? Gibt es eine Möglichkeit, das Gartenhaus zu einem Wohnhaus rechtlich umzumünzen? Was hat das für Vor- und Nachteile?
Vielen Dank schon mal im Voraus für die Bearbeitung!
Liebe Grüße aus den winterlichen Thüringen
Antwort: Ich habe mich soeben durch die Thüringische Bauordnung (ThürBO) gewühlt, die Sie sich unter Downloads herunterladen können. Dabei habe ich mit Erstaunen und Entsetzen feststellen müssen, dass diese doch sehr von unserer Bauordnung in Baden-Württemberg abweicht, vor allem dadurch, dass das Beamtendeutsch bei Euch noch weitaus unverständlicher und verschachtelter ist als bei uns.