Frage: wir hatten vor ca. 20 Jahren auf unserer Garage (3,80 auf 6,oo m, die in Grenzbauweise errichtet ist, eine Holzpergola gebaut. Als das Holz morsch war, wurde dieses im Jahre 2003 ausgetauscht und gleichzeitig eine Bedachung mit Lichtwellenbahnen vorgenommen. Wir waren davon ausgegangen, dass dies in BW genehmigungsfrei ist und auch nach so langer Zeit Bestandsschutz besteht.
Nach einer Baukontrolle in anderen Sache hat uns nun das Bauamt angeschrieben, dass zwecks Prüfung der baurechtlichen Zulässigkeit die erforderlichen Bauantragsunterlagen vorzulegen seien. Maßgeblich sei gegen § 5 LBO (fehlende Abstandsfläche) verstoßen.
Wir haben eine Maßstabsskizze vorgelegt und auch der betroffene Nachbar hat sich gegenüber dem Bauamt erklärt, dass ihn der Aufbau nicht stört.
Dennoch werden weiter die sogen. Bauantragsunterlagen terminlich datiert eingefordert. Nachdem wir mit dem zuständigen Sachbearbeiter in einer anderen Sache Probleme hatten, könnte hier auch eine Schikane vom Amt vorliegen. Bevor wir massiver vorgehen, hätten wir gerne Ihre Meinung gehört.
Antwort: Das sieht schon stark nach Schikane aus. Hätten Sie die Pergola nicht mit den Lichtwellenplatten zu einer Terrassenüberdachung gemacht, hätten Sie baurechtlich wohl kein Problem.